freie Makler

freie Makler
Freimakler; privatrechtliche Handelsmakler, die in allen Marktsegmenten der jeweiligen Präsenzbörsen sowie ggf. im Computerhandel zur Teilnahme am Börsenhandel berechtigt sind. Im Unterschied zu den  Skontroführern sind sie jedoch nicht berechtigt, im  amtlichen und im  geregelten Markt Preise festzustellen.
- F.M. vermitteln den Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften zwischen den übrigen  Börsenhandelsteilnehmern. Sie dürfen auch für eigene Rechnung kaufen und verkaufen.
- F.M. treten häufig als Vermittler von Geschäften für Banken auf, die keine oder nur wenig eigene Händler an der  Börse haben. Die Zulassung der F.M. erfolgt durch die  Geschäftsführung der Börse. Sie erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen: Neben der erfolgten Zulassung für das Unternehmen, für das sie tätig werden, müssen die F.M. die erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Freie makler —   German for independent brokers. There are approximately 400 in Germany …   International financial encyclopaedia

  • Makler — Vermittler * * * Mak|ler [ ma:klɐ], der; s, , Mak|le|rin [ ma:klərɪn], die; , nen: Person, die Verkauf oder Vermietung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen usw. vermittelt: das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Syn.: ↑ Vermittler, ↑… …   Universal-Lexikon

  • Freimakler — ⇡ freie Makler …   Lexikon der Economics

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